Gewährleistung

Im Geltungsbereich des EU-Rechtes wird vom Verkäufer mindestens in den ersten
zwei Jahren nach Kaufdatum Sachmängelhaftung gewährt. Auf die Akkuzellen ist
dies auf 6 Monate nach Kaufdatum beschränkt.
Diese erstreckt sich auf Mängel, welche schon bei Übergabe vorhanden sind. In
den ersten sechs Monaten wird darüber hinaus vermutet, dass der Mangel schon
beim Kauf vorhanden war. Voraussetzung einer Eintrittspflicht des Käufers ist, dass
bei Montage, Gebrauch und Wartung alle vorgegebenen Bedingungen eingehalten
wurden.
Diese Regelungen betreffen nur Staaten, die dem EU-Recht unterliegen. In der
Schweiz ist die Haftung auf ein Jahr nach Kaufdatum beschränkt.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile wie z. B. Akkugehäuse
(Kratzer, Stürze, Gewalteinwirkung usw.), Reibrolle, Kratzer und Beschädigungen
verursacht durch Selbstverschulden.
Jegliche Manipulation oder Veränderung, welche nicht ausdrücklich in der Montage-
oder Bedienungsanleitung, Montagevideo oder durch schriftliche Erlaubnis der
GP Motion GmbH zugelassen sind, führen zum Gewährleistungsverlust.
Schäden am add-e Akku durch Tiefenentladung (z. B. durch längeren Nichtgebrauch)
oder durch die Verwendung eines nicht von add-e vertriebenen anderen Ladegeräts sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Bei längerem Nichtgebrauch muss der add-e Akku aus der Halterung entfernt werden.
Im Gewährleistungsfall ist mit dem jeweiligen Verkäufer Kontakt aufzunehmen. Die
fehlerhaften Teile werden vom Hersteller oder Fachhändler repariert oder ausgetauscht.
Die defekten Teile bzw. das add-e Set müssen für die Gewährleistungsabwicklung
vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.